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Fahrschule Lang GmbH

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Fahrschulklassen Auswahl

 

Motorrad-Klassen

Führerscheinklasse Mofa Führerscheinklasse Mofa

Führerscheinklasse Mofa

FAHRZEUG: Mofa, bis max. 25 Km/h

ALTER: 15 Jahre

Führerscheinklasse M Führerscheinklasse M

Führerscheinklasse M

FAHRZEUG: Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

ALTER: 16 Jahre

BEFRISTUNG: keine

Führerscheinklasse A1 Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1

FAHRZEUG: Kraftrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

BEMERKUNGEN: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h 16-17 Jahre b) ab 18 Jahren unbegrenzt

ALTER: 16 Jahre

SCHLIESST EIN: M

BEFRISTUNG: keine

Führerscheinklasse A-b Führerscheinklasse A-b

Führerscheinklasse A-b

FAHRZEUG: Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm oder 45 km/h

BEMERKUNGEN: Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg. Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich

ALTER: 18 Jahre

SCHLIESST EIN: A1, M

BEFRISTUNG: keine

Führerscheinklasse Ad Führerscheinklasse A-d

Führerscheinklasse A-d

FAHRZEUG: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

ALTER: 25 Jahre

SCHLIESST EIN: A1, M

BEFRISTUNG: keine

PKW-Klassen

Führerscheinklasse B Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

FAHRZEUG: Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze außer Führersitz

BEMERKUNGEN: Kombination von max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)

ALTER: 18 Jahre

SCHLIESST EIN: L, M

BEFRISTUNG: keine

Führerscheinklasse BE Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse BE

FAHRZEUG: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und bei denen entweder

  • beide Fahrzeuge zusammen eine größere zulässige Gesamtmasse als 3500 kg aufweisen oder
  • bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges übersteigt

VORAUSSETZUNG: Vorbesitz Klasse B erforderlich

MINDESTALTER: 17 Jahre

SCHLIESST EIN: L, M

BEFRISTUNG: keine

Sonder-Klassen

Führerscheinklasse L Führerscheinklasse L

Führerscheinklasse L

FAHRZEUG: Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

ALTER: 16 Jahre

BEFRISTUNG: keine

Führerscheinklasse S Führerscheinklasse S

Führerscheinklasse S

FAHRZEUG: Leichtkraftfahrzeuge und Quad bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

ALTER: 16 Jahre

BEFRISTUNG: keine

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