FAHRZEUG: Mofa, bis max. 25 Km/h
ALTER: 15 Jahre
FAHRZEUG: Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
ALTER: 16 Jahre
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kraftrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
BEMERKUNGEN: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h 16-17 Jahre b) ab 18 Jahren unbegrenzt
ALTER: 16 Jahre
SCHLIESST EIN: M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm oder 45 km/h
BEMERKUNGEN: Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg. Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich
ALTER: 18 Jahre
SCHLIESST EIN: A1, M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
ALTER: 25 Jahre
SCHLIESST EIN: A1, M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
BEMERKUNGEN: Kombination von max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
ALTER: 18 Jahre
SCHLIESST EIN: L, M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
BEMERKUNGEN: Vorbesitz Klasse B erforderlich
ALTER: 18 Jahre
SCHLIESST EIN: L, M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
BEMERKUNGEN: Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren Vorbesitz Klasse B erforderlich
ALTER: 18 Jahre
SCHLIESST EIN: C1
BEFRISTUNG: 5 Jahre (erneute ärztliche Untersuchung)
FAHRZEUG: Kombination aus Lkw über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5 t zulässige Gesamtmasse
BEMERKUNGEN: Vorbesitz Klasse C erforderlich Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren
ALTER: 18 Jahre
SCHLIESST EIN: BE, C1E, T; DE bei Besitz von D; D1E bei Besitz von D1
BEFRISTUNG: 5 Jahre (erneute ärztliche Untersuchung)
FAHRZEUG: Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger
BEMERKUNGEN: Ab 18 Jahren bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
ALTER: 16 Jahre
SCHLIESST EIN: L, M
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
ALTER: 16 Jahre
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Leichtkraftfahrzeuge und Quad bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
ALTER: 16 Jahre
BEFRISTUNG: keine
FAHRZEUG: Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
BEMERKUNG: Vorbesitz Klasse B erforderlich
MINDESTALTER: 21 Jahre
SCHLIESST EIN: BE, T
BEFRISTUNG: 5 Jahre